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Laut österreichischer Gewerbeordnung (§ 134 Z. 1) sind "Tätigkeiten wie Erstellung von Studien die Verfassung von Plänen, Berechnungen und Studien, die Durchführung von Untersuchungen, Überprüfungen und Messungen, die Ausarbeitung von Projekten, die Überwachung der Ausführung von Projekten, die Abnahme von Projekten und die Prüfung der projektgemäßen Ausführung einschließlich der Prüfung der projektbezogenen Rechnungen sowie die Erstellung von Gutachten auf einschlägigen Tätigkeitsfeldern" dem reglementierten Gewerbe der Technischen Büros - Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) vorbehalten. Da wesentliche Teile unserer beruflichen Tätigkeiten diese Bereiche berühren oder gänzlich dort einzuordnen sind, erweiterten wir entsprechend unsere Gewerbeberechtigung und zählen seit dem Frühjahr 2004 zur Berufsgruppe der Technischen Büros - Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure). Der Befähigungsnachweis, den der Inhaber eines Ingenieurbüros bzw. Technischen Büros erbringen muss, ist der strengste, den die österreichische Gewerbeordnung kennt. Er enthält nicht nur eine einschlägige universitäre Ausbildung, sondern darüber hinaus auch noch eine langjäjhrige erfolgreiche berufliche Paxis sowie die Ablegung einer strengen Befähigungsprüfung. Letzere wurde für unser Unternehmen von unserem Geschäftsführer, Herrn Mag. Erich Dumfarth, mit "Ausgezeichnetem Erfolg" erbracht
Damit ist für unsere Kunden die Gewissheit gegeben, dass wir die für unsere beruflichen Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Befugnisse zur Gewerbeausübung verfügen und in gewohnter Weise zu ihrem Besten unser Bestes geben. Auch die uns verpflichtenden Standesregeln für Technischen Büros - Ingenieurbüros (Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBl. 726/1990) bieten die Gewähr, dass alle von uns übernommenen Arbeiten und Tätigkeiten ausschließlich dem Interesse unserer Kunden dienlich sind.
Einige Links zum Thema:
Rechtliche Grundlagen (Berechtigungsumfang) für das reglementierte Gewerbe "Technische Büros - Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure)"
Standesregeln laut Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBl. 726/1990, für das reglementierte Gewerbe "Technische Büros - Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure)"
Befähigungsnachweise und Berufszugangsvoraussetzungen laut Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 28.1.2003, BGBl. II 89/2003, für das reglementierte Gewerbe "Technische Büros - Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure)"
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